Betriebspraktikum

Bereits in früheren Jahren hat die ein oder andere Klasse und der ein oder andere Kurs ein Betriebspraktikum absolviert. Als Einrichtung für eine Jahrgangsstufe gibt es das Praktikum seit dem Schuljahr 1999/2000 an unserer Schule.

Zeitpunkt, Zeitdauer, Intention

Das Betriebspraktikum findet im Verlauf der Jahrgangsstufe 9 statt, und zwar in der letzten Woche des ersten und in der ersten Woche des zweiten Schulhalbjahres, d.h. in der Regel Ende Januar / Anfang Februar. Damit umfasst es zehn Schultage.

Der Hauptzweck unseres Praktikums besteht darin, dass die Schüler einen Betrieb erkunden und einen Einblick in einen möglichen Arbeitsalltag erhalten. Das kann zwar bereits, es muss aber nicht in einem angestrebten Beruf sein.

Organisation / Ablauf

  1. Information per Elternbrief mit Einverständniserklärung und Brief an die Betriebe
  2. Suche eines Praktikumsplatzes spätestens bis zu den Weihnachtsferien (Schüler mit Hilfe der Eltern)
  3. Praktikum Ende Januar/ Anfang Februar (mit Besuch des Klassenlehrers)
  4. Bewertung der Praktikumsmappe und Auswertung des Praktikums i.d.R. im Fach Deutsch oder Sozialkunde

Weitere Informationen

  • Der Praktikumsplatz soll schulnah sein, d.h. in der Nähe von Altenkirchen liegen.
  • Das Praktikum darf nur in anerkannten Ausbildungsbetrieben absolviert werden.
  • Im Betrieb muss es einen Mitarbeiter geben, der die Betreuung des Praktikanten übernimmt.
  • Die Praktikanten sollen ganze Arbeitstage erleben.
  • Für die Arbeitszeiten gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Achtung: Mitunter (Kindergarten o.Ä.) ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich und muss rechtzeitig eingeholt werden.
  • Ein Arbeitsentgelt darf nicht angenommen werden. (Eine Beteiligung an Fahrtkosten, ein verbilligtes Mittagessen oder ein kleines Abschlussgeschenk aber schon.)
  • Die Schülerfahrkarten gelten auch während des Praktikums.
  • Fahrtkosten werden nur den Schülern erstattet, die Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, und zwar in Höhe der normalen Fahrkarte zur Schule. (Dazu müssen die Fahrkarten gesammelt und mit einem ausgefüllten Antrag im Sekretariat abgegeben werden.)
  • Mit Genehmigung des Praktikums durch die ADD tritt die Schulunfallversicherung für das Praktikum in Kraft. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie in der Schule: Außerhalb der Arbeitszeit sind nur der direkte Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte versichert.
  • Der Schulträger schließt außerdem eine Haftpflichtversicherung für die Schüler ab. Wie üblich haftet diese nicht für grob fahrlässig verursachte Schäden.
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