Benutzungsordnung der Zentralen Schulbibliothek Altenkirchen

Benutzungsordnung der Zentralen Schulbibliothek Altenkirchen

Die Schulbibliothek steht allen Lehrer/-innen und Schüler/-innen der August-Sander-Schule und des Westerwald-Gymnasiums Altenkirchen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

Gabi Hillers und Nadine Schnell haben die Aufsichtspflicht und sind zu Weisungen befugt. Stundenweise kann die Aufsicht auf Schüler/-innen übertragen werden.

Die Bibliothek ist kein Aufenthaltsraum, sondern ein Ort des Lernens. Deshalb ist

angemessenes, ruhiges Verhalten angebracht, das keinen anderen Benutzer stört.

Laute Unterhaltungen sind in Bibliotheken sehr störend.

Das Mitführen und Essen von Speisen und Getränken sowie die Benutzung von Handy, MP3-Player etc. ist  nicht erlaubt.

Ranzen und Taschen müssen im Eingangsbereich der Bibliothek in den dafür vorgesehenen Fächern untergebracht werden.

Die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erkennen die Benutzungsordnung bei der An-meldung durch Unterschrift an.

Nach der Anmeldung erhält jeder Leser kostenlos eine Lesekarte. Diese ist nicht übertragbar. Der Verlust ist der Bibliothek sofort  mitzuteilen, ein Ersatzausweis kostet 1 Euro.

Es ist nicht erlaubt, ausgeliehene Medien (Bücher, Zeitschriften etc.) an Dritte weiter-zugeben oder Lesekarten anderer zu benutzen.

Bei Abgang von der Schule ist die Lesekarte zurückzugeben.

Es können maximal 3 Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden. Lehrer/innen und Schüler/innen der MSS 13 sind von dieser Ausleihbegrenzung ausgenommen.

Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen, eine zweimalige Verlängerung um jeweils drei Wochen ist möglich. Auf Nachfrage können auch Dauerausleihen von drei Monaten einmalig vorgenommen werden. Präsenzbücher werden auf Anfrage stundenweise ausgeliehen.

Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen oder Randvermerke gelten als Beschädigung.

Beschädigungen oder der Verlust entliehener Medien sind der Bibliothek sofort mitzuteilen, diese müssen dann in Rechnung gestellt werden.

Eine Leihgebühr wird nicht erhoben. Die erste Mahnung ist kostenfrei. Bei der zweiten Mahnung wird eine Versäumnisgebühr von 0,25 Euro erhoben, bei der dritten Mahnung von 0,50 Euro. Danach wird die Schulleitung eingeschaltet.

Bei Nutzung des Internets (nur  für schulische Zwecke) muss sich jeder vorher und nachher bei der Bibliotheksaufsicht an- bzw. abmelden.

Schachbretter können gegen Eintrag in die ausliegende Liste für die Nutzung in der Bibliothek ausgeliehen werden.

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