Veränderungen in der gymnasialen Oberstufe (ab Klasse 11) 1999/2000


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Nach Einführung der Mainzer Studienstufe in den Jahren 1969 75,weitgehenden Änderungen 1982 und zu Beginn der 90ziger Jahre, gibt es einige neue Regelungen, die ich im folgenden kurz skizziere.

Klasse 11 Der Unterricht in der MSS wird von Beginn an im Kurssystem erteilt. Alle Schüler wählen am Ende der Klasse 10 drei Fächer als Leistungskurse und sechs Fächer als Grundkurse im Rahmen der Bestimmungen und nach dem Angebot der Schule. Über die Pflichtstundenzahl hinaus kann ein zusätzliches Grundfach belegt werden, im Ausnahmefall zwei. Innerhalb der ersten 10 Wochen in der 11 besteht die Möglichkeit der Korrektur der Fächerwahl innerhalb des Stundenplans und des bereits bestehenden Kursangebots. Am Ende von 11/2 erhält jeder Schüler eine Halbjahresnote und eine Jahresnote in seinen Fächern, d.h. es gibt ein Jahreszeugnis 11 und ein Halbjahreszeugnis. Für die Versetzung und Zulassung zum Eintritt in die Jg. 12 ist das Jahreszeugnis maßgebend. Die Jahresnoten für 11 ergeben sich aus den Noten von, 11/1 und 11/2 im Verhältnis 1 zu 2. Die Leistungen im Halbjahr 11 /2 zählen schon für die Qualifikation zum Abitur. Wichtig und neu ist, daß die Note 0 Punkte "ungenügend", in einem Pflichtgrundfach nicht ausgeglichen werden kann und der Schüler nicht für die Jahrgangsstufe 12 zugelassen wird. In den Grundkursen bleibt die Zahl der Arbeiten unverändert (je 1 pro Halbjahr, Latein/neu 2 pro Halbjahr). In den Leistungskurse, werden in 11/1 je eine Arbeit, ab 11/2 zwei Arbeiten und 13 wieder 1 Arbeit pro Fach geschrieben. Abitur Weitere wichtige Änderungen im neuen System betreffen das Abitur selbst. Die Facharbeit wird ersetzt durch die neue freiwillige "besondere Lernleistung". Wer sich für ein bestimmtes Thema interessiert, daran über einen längeren Zeitraum arbeitet und das Ergebnis schriftlich darstellt, kann diese Arbeit benoten lassen und als besondere Lernleistung in die Qualifikation zum Abitur einbring-

 

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gen. Dies kann eine Jahresarbeit, ein Projekt, eine Wettbewerbsteilnahme sein. Entscheidend aber ist, daß das Thema mit einem Fachlehrer abgesprochen wird. Die Note wird im Zeugnis 13 ausgewiesen und ist nach Entscheidung des Schülers Teil der Abiturqualifikation und hat das gleiche Gewicht wie die Gesamtnote in einem Prüfungsfach. Im Leistungsfachbereich werden weiterhin 6 Kurse in 2 Leistungsfächern eingebracht (aus 11/2, 12/1, 12/2 zweifach gewichtet) und neu: plus Kurse 12/1 und 12/2 des abgest. Leistungsfachs (einfach gewichtet). Im Grundfachbereich müssen 22 Kurse eingebracht werden wie bisher. Weitere Einzelheiten würden die Sache komplizieren. Wichtig nur noch, daß wenn im Grundfachbereich dann 4 Kurse in Mathematik, in Deutsch, in einer Naturwissenschaft, in einer Fremdsprache in die Grundfachqualifikation eingebracht werden müssen. Sonderregelungen: Auslandsaufenthalte von Schülern in Jg. 11 sind weiterhin möglich ohne Wiederholung der 11. Das Halbjahr 12/2 wird dann doppelt für die Qualifikation gewertet. Eine Probezeit in 12/1 und eine Entscheidung der Kurslehrerkonferenz nach 10 Wochen in 12/1 sind allerdings Voraussetzungen für ein Verbleiben in der 12. Freiwillige Wiederholung: wer die 11 freiwillig wiederholen will und vorher für die 12 zugelassen war, erhält seine Versetzung, aber der Wiederholungsdurchgang zählt für die Qualifikation (11/2). Ein freiwilliger Rücktritt vor dem schrftl. Abitur in die Jgst. 12 ist auch weiterhin möglich.


 

J.Janke

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