Übergreifende Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Wir vom Westerwald-Gymnasium bilden eine Gemeinschaft.
Miteinander kann man nur etwas lernen, wenn man sich wohl fühlt. Daher ist es notwendig, dass folgende Grundhaltungen und Grundregeln als Basis für die gemeinsame Arbeit und das Zusammenleben in der Schule beachtet und mitverantwortet werden.
Alle tragen Verantwortung füreinander. Jeder hat das Recht auf Achtung seiner Freiheit und Würde, aber auch die Pflicht, die Freiheit und Würde anderer zu respektieren. Deshalb ist jede Form von Rücksichtslosigkeit, von Gewalt und Diskriminierung abzulehnen.
Diese Grundsätze gelten auch für unser Verhalten vor und nach dem Unterricht, in Freistunden, auf dem Schulgelände, auf unserem Schulweg, an den Bushaltestellen und im Bus.
Hausordnung
(Neuerungen gegenüber der alten Hausordnung sind hervorgehoben)
Unser Verhalten vor und nach dem Unterricht
- Die Schulgebäude werden ab 7.00 geöffnet und nicht vor 17.00 Uhr geschlossen.
- Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler (SuS) nur in den großen Pausen und vor und nach dem Unterricht geöffnet, damit die Sekretärinnen ungestört arbeiten können. In Notfällen ist das Sekretariat jederzeit zugänglich.
- Vor dem Unterricht halten wir uns in den Aufenthaltsräumen, in der Pausenhalle und auf dem Schulhof auf.
- Damit Fluchtwege frei bleiben und Fahrzeuge ungehindert passieren können, halten wir die Zufahrten und Zugänge frei.
- Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss dürfen die SuS mit ausdrücklicher Genehmigung ihrer Eltern auf direktem Wege nach Hause gehen. Die Fahrschülerinnen und -schüler halten sich im dafür vorgesehenen Raum (Aufsicht Fahrschülerinnen /-schüler/) bei der Aufsicht führenden Lehrperson auf.
Unser Verhalten während der Schulzeit
- Wir begeben uns rechtzeitig zu unseren Unterrichtsräumen. Diese werden grundsätzlich von den unterrichtenden Fachlehrern/Fachlehrerinnen aufgeschlossen.
- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
- Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson eingetroffen sein, so benachrichtigen wir das Sekretariat.
- Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht nicht erlaubt.
- Private Nutzung elektronischer Geräte ist während der Schulzeit untersagt, ausgenommen ist die Mittagspause.
- Wände und Einrichtungsgegenstände dürfen weder beschriftet, bemalt noch beschmiert werden.
- In Unterrichts- und Fachräumen verhalten wir uns umsichtig. Gegenstände, technische Geräte und Anlagen dürfen ohne Erlaubnis der Lehrperson nicht angefasst werden. In Fachräumen, Computerräumen und der Bibliothek beachten wir die dort geltende Benutzerordnung.
- Nach der letzten Stunde stellen wir die Stühle hoch und hinterlassen den Raum sauber und aufgeräumt. Die Heizung muss auf Stufe 2 heruntergeregelt und die Jalousien hochgefahren werden. Die Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behälter gebracht werden (Sortierung beachten). Fundsachen geben wir im Sekretariat oder beim Hausmeister ab.
- Wir achten während der Heizperiode auf sachgerechte Lüftung. Die Fenster sollen nicht dauerhaft gekippt werden.
- Die Verantwortung für die Ordnung in den Teamräumen und Fachräumen hat die jeweilige Lehrperson.
- Vor Übergabe der Teamräume müssen diese ordentlich (Sitzordnung, Tafel) verlassen werden.
- Wer von uns für das Klassenbuch sorgt, bringt es nach Unterrichtsschluss an den dafür vorgesehenen Platz.
Unser Verhalten in den Pausen und in den Freistunden
- Wir alle sind gemeinsam für die Ordnung und Sauberkeit des Geländes und des Schulgebäudes verantwortlich. Darüber hinaus sind jede Woche Schülergruppen für die Ordnung auf dem Schulgelände zuständig.
- Unsere Grünanlagen und Sitzgelegenheiten behandeln wir im Interesse aller pfleglich.
- Da wir alle Wert darauf legen, dass Toiletten und Umkleideräume sauber und in Ordnung sind, verlassen wir sie so, wie wir sie vorzufinden wünschen.
- In der 1. großen Pause verlassen alle SuS das Gebäude. Taschen werden nicht zum nächsten Unterrichtsraum gebracht, weil das die Pausenzeit zu sehr verkürzt und für großes Chaos sorgt. Frische Luft und Bewegung sind für das Lernverhalten und die Konzentration unverzichtbar. Damit diese Regelung besser eingehalten wird, wird die Aufsicht von SuS der Oberstufe unterstützt.
- In den Pausen dürfen sich alle auch in der Pausenhalle und die SuS der Oberstufe im Oberstufencafe aufhalten.
- In Regenpausen können die Schüler im Raum der Lehrperson der letzten Unterrichtsstunde bleiben.
- Die 2. große Pause ist so kurz, dass es nicht sinnvoll ist, dass alle das Schulgebäude verlassen müssen. Um Unfälle und Störungen zu vermeiden, verhalten wir uns auf den Fluren rücksichtsvoll.
- Die Bibliothek ist ein Ort der Ruhe und des Lernens. Wir benutzen sie nicht als Pausen- und Aufenthaltsraum.
- Auf dem Pausenhof sind Spiele erlaubt, die andere nicht gefährden.
- Der Personalparkplatz ist kein Schulhof und deshalb auch kein Aufenthaltsort in den Pausen.
- Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Für die Freistunden stehen die Aufenthaltsräume, die Pausenhalle und das Café zur Verfügung. Beim Aufenthalt auf dem Schulhof darf kein Lärm entstehen, damit der Unterricht nicht gestört wird.
- Wegen der Unfallgefahr sind Bewegungs- und Ballspiele sowie das Toben und Rangeln im Schulgebäude verboten.
- Innerhalb des Gebäudes sind Wege und Treppen freizuhalten. Auf den Gängen ist Lärm zu vermeiden.
- Der Verwaltungstrakt darf von SuS nicht als Durchgang genutzt werden.
- Sus der Sek I dürfen das Schulgelände aus aufsichtsrechtlichen Gründen während der allgemeinen Unterrichtszeit nicht verlassen. In der Mittagspause können sie das Schulgelände verlassen, um sich Esswaren zu holen oder um das Mittagessen daheim einzunehmen.
Ohne diese Verhaltensregeln ist eine gute Schulkultur nicht möglich. Es ist unser gemeinsames Ziel, unser Miteinander im Lebens- und Lernraum Schule zu verbessern.
Januar 2014