Beispiel eines Schlichtungsgespräches

Das Schlichtungsgespräch gliedert sich in drei Schritte:

1. Begrüßen

In diesem Schritt geht es zunächst um eine Klärung der Situation: Die Streitparteien bekommen jeweils die Gelegenheit, ihre Position ausführlich darzustellen. Die Aufgabe der Streitschlichter besteht hier zunächst darin, durch aktives Zuhören und Nachfragen das klare Darstellen der Gefühle zu unterstützen. 

2. Aufwärmen

Hier verdeutlichen nun die Streitschlichter den Parteien, dass an einem Streit immer zwei Seiten beteiligt sind (systemische Sichtweise). Dabei geht es nicht um die Frage nach einer Schuld, sondern es wird zusammen mit den Streitparteien geschaut, in welcher Weise jeder der Beteiligten Verantwortung dafür trägt, dass der Streit so weit gekommen ist.

3. Lösung

Der Streitschlichter ermutigt die Streitenden, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Die Lösungswege gehen dabei unbedingt von den Streitenden aus – nur dann können sie tragfähig sein. Das kann vom Friedensschluss bis zum „in Zukunft aus dem Weg gehen“ reichen. Das Spektrum der möglichen Lösungen ist hierbei vielfältig.

Sollte der Streitfall die Möglichkeiten der Streitschlichter übersteigen, stehen die Betreuungslehrerinnen (Kerstin Christian und Thomas Kirschner) jederzeit zur Verfügung.

Es gilt für alle Gespräche die Verschwiegenheitspflicht.

Kerstin Christian, Thomas Kirschner

(Schulmediatoren des Westerwald-Gymnasiums)

 

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