Wenn der Schnee kommt …

Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen


Wenn die Busunternehmen bei extrem außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen den Schülertransport absagen bzw. Unterricht in den Schulgebäuden für alle nicht vertretbar erscheint, wird die Schule geschlossen. Der Unterricht fällt an diesen Tagen vollständig aus. Die Entscheidung treffen die Schulleitungen nach Information und Beratung durch die beauftragten Busunternehmen bzw. durch die Kreisverwaltung.

Die Information über die Schulschließung wird unmittelbar nach der Entscheidung auf der Schulwebsite im Internet zugänglich gemacht.

In allen anderen Fällen gilt die grundsätzliche Regelung, dass Unterricht erteilt wird!

Der Unterricht findet somit auch statt, wenn  wegen eingeschränkten Schülertransportes nur ein Teil der Schüler am Unterricht teilnehmen kann. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.

Es obliegt jedoch in jedem Fall – auch wenn der Unterricht stattfindet – den Eltern zu entscheiden, ob der Schulweg vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss zumutbar ist oder nicht.

Die Schulleitung

Nach oben scrollen